URS

Da habe ich nicht schlecht gestaunt: URS soll es heissen, das neue Kultgetränk mit dem ulkigen Bären auf der Flaschenetikette. 67 Jahre trage ich diesen urschweizerischen Vornamen und bin damit ganz gut durchs Leben gekommen. Kurz, prägnant, für Ausländer mit einem Hauch Exotik umgeben und ungeeignet für Verunstaltung. Nicht wie Thomas aus dem Thömu wird oder Markus, dem plötzlich Märk gerufen wird. Und jetzt das. URS als Drink an der Bar. Ich bin kein Getränk. Ich will nicht mit einem Getränk in Verbindung gebracht werden. Wo seid ihr liebe Namensvetter? Wo bleibt euer Protest? Lasst uns gegen diesen Eintrag im Markenregister protestieren. Mit einer Sammelklage. Oder auch nicht. Auf jeden Fall sagen wir allen, die es hören wollen: Der Vorname ist eben nicht der Geschlechtsname, der ganze Sippen bezeichnet. Der Vorname individualisiert. Er ist unser Markenzeichen. Er begleitet uns in der Regel ein Leben lang, soll erfreuen, auf jeden Fall nicht zur Last fallen. Deshalb  tragen die Zivilstandsämter nicht jeden Namen ins Namenregister ein. Würde also Herr Müller seine Tochter auf den Vornamen Rivella registrieren wollen, würde dieser Wunsch kaum erfüllt. Der Getränkekonzern aber bedient sich im Namensregister. Vornamen für Konsumgüter. Das Durcheinander wird unerträglich. Maria will ihren Vornamen wohl kaum auf einer Tamponpackung finden. Es gibt ein öffentlich-rechtliches Interesse, dass diese Sphären nicht vermischt werden. Das hätte eigentlich reichen müssen, dem Getränkekonzern den Eintrag des Getränkenamens URS ins Markenregister zu verweigern. Doch da haben wohl ein paar geschlafen. Liebe Namensvetter, es ist Zeit, den Wecker zu stellen.

One Comment

  1. anja

    Lieber Urs,
    ich wäre auch nicht begeistert. „Eine kalte ANJA bitte, mit Eis?“ Da lachen dann nur die anderen. Man weiss ja auch gar nicht, auf welche Ideen zukünftige Werbetexterinnen kommen werden, zum Beispiel à la Ovomaltine: „Mit URSA kannst du’s nicht besser, aber länger“.

    Welchen Schutz bietet das Gesetz? Ich nehme an, dass die Produktstrategen bei Rivella sich gut informiert haben. Zwar steht da „Vom Markenschutz ausgeschlossen sind: a. Zeichen, die Gemeingut sind […]“ in Artikel 2 des Markenschuzgesetzes. Aber: sind Vornamen Gemeingut? Mein Bauch sagt ja, aber Ich bin keine Juristin. Vielleicht reicht es ja schon, dass URS nicht Urs geschrieben wird. Was man ja bei der Bestellung richtig gut hört, nicht wahr.

    Wenn aus der Sammelklage nichts wird, bleibt immer noch die Hoffnung, dass auch diese Novität floppt. Die Chancen stehen gut. Neun von zehn neuen Getränkeprodukten verschwinden schnell wieder vom Markt, erläutert ein Berater im Handelsblatt.

    Quellen
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920213/index.html
    https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/rivella-neues-getrank-lautet-zeitenwende-ein

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